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Elektrorollstuhl ohne Führerschein

Elektrorollstuhl ohne Führerschein

Christian Perl |

In diesem Artikel erklären wir, wann und ob Sie einen Führerschein brauchen um Elektrorollstühle und Scooter zu fahren.

Mit Roll Smart® Elektromobilen genießen Sie maximale Freiheit und Sicherheit auf Ihren Wegen. Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h sind ideal für Radwege und Landstraßen zugelassen. Beachten Sie, dass Modelle, die schneller als 6 km/h fahren, eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Kennzeichen benötigen. Der Elektrorollstuhl Roll Smart® automatisch faltbar, benötigt weder Kennzeichen noch Führerschein. 

Unsere Seniorenscooter, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 km/h erreichen, werden als Krankenfahrstühle klassifiziert und erfordern weder Führerschein noch Zulassung, solange sie die vorgegebenen Gewichtsgrenzen nicht überschreiten. Ein Behindertenausweis ist für die Nutzung nicht erforderlich.

Wichtiger Hinweis: Als Krankenfahrzeug eingestufte Elektromobile benötigen keine Zulassung, sind von der Steuer befreit und müssen nicht regelmäßig zum TÜV. Dennoch empfehlen wir, zur Sicherheit eine regelmäßige Wartung durch einen Fachspezialisten durchführen zu lassen. Hier können Sie einen Service Anfragen.

Flexibilität im Alltag mit Roll Smart®
Unsere Elektromobile bieten Ihnen die Flexibilität, sie ohne Führerschein in folgenden Bereichen zu nutzen:
- Gehwege
- Fußgängerzonen
- Radwege

Diese Vielseitigkeit macht Roll Smart® zum idealen Begleiter für alltägliche Erledigungen wie Einkäufe oder Arztbesuche.

Zulassungsbedingungen für führerscheinfreie Nutzung:
Für unsere Seniorenscooter bis 15 km/h ist kein Führerschein notwendig. Fahrzeuge, die schneller als 15 km/h sind, fallen unter die Kategorie der Leichtkraftfahrzeuge und erfordern einen Führerschein. Zusätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ein Sitzplatz
- Elektroantrieb
- Maximale Breite von 110 cm
- Mindestalter von 15 Jahren
- Konstruktion speziell für mobilitätseingeschränkte Personen
- Gesamtgewicht unter 500 kg, inklusive Akku und Gepäck

Wer darf Roll Smart® Elektrorollstühle und Elektromobile fahren?
Das Mindestalter für die Nutzung unserer Elektromobile liegt bei 15 Jahren. Personen unter 15 Jahren benötigen eine Sondergenehmigung und dürfen maximal 6 km/h fahren. Alle Nutzer müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Bei Modellen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist ein Mofaführerschein erforderlich.

Entdecken Sie die Welt neu mit der Sicherheit und Komfort von Roll Smart® - Elektrorollstühle der nächsten Generation - bewegend. Intelligent.

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