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Fliegen mit Elektrorollstuhl

Fliegen mit Elektrorollstuhl

Christian Perl |

Elektrorollstuhl im Flugzeug

Sie möchten in den Urlaub und wissen nicht was zu beachten ist am Flughafen? Dieser Artikel soll Sie informieren, worauf besonders bei Batterien bzw. Akkus zu achten ist. Quellenangaben finden sie immer am Ende des Artikels.
Das schreibt unter anderem die Lufthansa dazu:
Rollstühle, die mit einer auslaufsicheren Lithium-Ionen-Batterie betrieben werden (so wie unser Roll Smart automatisch faltbar)
Der Transport ist erlaubt als
  • aufgegebenes Gepäck: Ja
  • Handgepäck: Nein, außer herausnehmbare Batterien, die nur im Handgepäck transportiert werden dürfen.
Eine Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich.
Folgende Vorgaben sind einzuhalten:
  • Die Batterie muss sicher am Rollstuhl bzw. an der Mobilitätshilfe befestigt sein.
  • Die Batteriepole müssen gegen Kurzschluss geschützt, z. B. von einem Batteriebehälter umgeben sein.
  • Die Batterien müssen die Anforderungen des „UN Manual of Tests and Criteria“, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen. Der Nachweis ist bei Reservierung oder Check-in am Flughafen zu erbringen, z. B. durch eine Bescheinigung des Herstellers oder eine eigene schriftliche Bestätigung.
UN 38.3 Report wird hier unter anderem genannt. Ähnlich einem Test Zertifikat werden sämtliche Anforderungen an den Akku schriftlich verifiziert. Bei uns erhalten Sie selbstverständlich eine derartige Bescheinigung automatisch beim Kauf, in gedruckter und gebundener Version (in einem handlichem A5 Format) dazu. Somit erfüllen wir als Hersteller alle technischen Anforderungen, damit Sie sicher reisen.  Selbstverständlich kann jede Fluggesellschaft weitere Bedingungen fordern. Unser Tipp, erkundigen Sie sich vor jedem Flug, was genau Sie beachten sollten. Viel Spaß im Urlaub - Das Team von Roll Smart® - Bewegend. Intelligent. Quelle: www.lufthansa.com/de/de/rollstuhlbatterien

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